Rechtliche Stolpersteine auf LinkedIn

Die digitale Welt ist ein mächtiges Werkzeug zur Vernetzung, Präsentation und Kommunikation. LinkedIn – als führende Plattform für Business, Personal Branding und Corporate Influencing – ermöglicht einen weitreichenden Austausch von Inhalten. Doch wer professionell postet, sollte die rechtlichen Spielregeln kennen. Denn Unwissen schützt auch auf Social Media nicht vor Konsequenzen.

ANMERKUNG:
Ich bin kein Anwalt und darf keinen juristischen Rat geben. Die unten stehenden Antworten basieren auf Recherchen und Interviews. Für die Angaben wird keinerlei Gewähr genommen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte immer an einen spezialisierten Anwalt für Urheber- und Medienrecht.

Hier sind einige der wichtigsten rechtlichen Fragen, die Creator beachten sollten:

1. Grundregeln des Urheberrechts auf LinkedIn

Die Faustregel lautet: Verwende nur Inhalte, die du selbst erstellt hast oder für deren Nutzung du ausdrücklich berechtigt bist. Auch wenn Bilder oder Videos als „lizenzfrei“ oder „royalty-free“ bezeichnet werden, bedeutet das nicht automatisch, dass sie ohne Einschränkungen genutzt werden dürfen. Prüfe stets die Lizenzbedingungen – etwa bei Plattformen wie Unsplash, Pexels oder Adobe Stock.

2. Darf ich Bilder oder Fotos posten, die nicht von mir sind?

Das Teilen oder erneute Posten fremder Inhalte – egal ob Fotos, Videos, Grafiken oder Texte – kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Du brauchst entweder die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers oder eine Lizenz, die die Nutzung auf LinkedIn ausdrücklich erlaubt. Ein Hinweis auf die Quelle („Foto: XY“) reicht in der Regel nicht aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

3. Darf ich Fotos von anderen Menschen posten?

Jede Person hat das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG). Das bedeutet: Du darfst Fotos, auf denen Menschen erkennbar sind, nur mit deren Zustimmung veröffentlichen. Diese Zustimmung sollte idealerweise vorab eingeholt und schriftlich dokumentiert werden – besonders bei professionellen Shootings oder Unternehmensveranstaltungen.
Ausnahmen gelten nur in engen Grenzen, z. B. bei Personen der Zeitgeschichte oder bei Aufnahmen, auf denen Menschen nur „Beiwerk“ sind (also zufällig im Hintergrund erscheinen). Im Zweifel: lieber fragen.

4. Darf ich externe Links in meine Beiträge einfügen?

Ja. Du kannst ohne Weiteres auf andere Websites verlinken. Das automatisch generierte Vorschaubild darfst du ersetzen oder entfernen. Wichtig ist nur, dass der Link keine irreführenden oder rechtswidrigen Inhalte bewirbt.

5. Muss ich Werbung kennzeichnen?

Ja – sobald du für einen Beitrag eine Gegenleistung erhältst (Geld, Produkte, Dienstleistungen oder andere Vorteile), ist das Werbung und muss klar als solche erkennbar sein. Die Kennzeichnung kann z. B. durch „Anzeige“, „Werbung“ oder „bezahlte Kooperation“ erfolgen.
Auch kostenlose PR-Geschenke oder Einladungen zu Events können eine Kennzeichnungspflicht auslösen. Entscheidend ist, ob du im Gegenzug über das Produkt oder die Marke berichtest.

6. Muss ich Werbung für meine eigenen Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnen?

In der Regel nicht, wenn eindeutig erkennbar ist, dass du über dein eigenes Unternehmen oder deine eigene Dienstleistung sprichst. Beispiel: Wenn du als Berater einen Beitrag über dein eigenes Training postest, ist das offensichtlich Eigenwerbung.
Sobald du jedoch fremde Produkte oder Marken bewirbst, auch wenn du sie nur „empfiehlst“, kann das eine Kennzeichnungspflicht auslösen. Die goldene Regel lautet: Transparenz vor Interpretationsspielraum.

7. Darf ich den Wettbewerb kritisieren?

Sachliche Kritik ist erlaubt – falsche oder ehrverletzende Aussagen sind es nicht. Vermeide Behauptungen, die nicht belegbar sind, und bleibe bei überprüfbaren Fakten. Schmähkritik, also reine Herabwürdigung, kann zu Unterlassungsansprüchen oder Schadensersatzforderungen führen.
Abgesehen davon: Respektvolle Kommunikation wirkt ohnehin souveräner.

8. Brauche ich auf LinkedIn ein Impressum?

Wenn du dein Profil oder deine Beiträge geschäftlich nutzt – also mit Gewinnerzielungsabsicht oder zur Förderung deines Unternehmens –, bist du impressumspflichtig. Das ergibt sich aus dem Telemediengesetz (TMG).
Ein Impressum ist erforderlich, wenn du

  • regelmäßig Inhalte veröffentlichst,

  • mit deinen Aktivitäten Geld verdienst oder

  • klar erkennbar berufliche Interessen verfolgst.

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar sein. Am einfachsten ist ein klar benannter Link in deinem Profil (z. B. „Impressum: [deine Website]“).

9. Darf ich KI-generierte Inhalte verwenden?

KI-generierte Texte oder Bilder ohne menschliche Schöpfungshöhe sind nicht urheberrechtlich geschützt. Du darfst sie grundsätzlich frei verwenden, etwa für LinkedIn-Posts oder Präsentationen.
Allerdings solltest du prüfen, ob die verwendete KI möglicherweise urheberrechtlich geschützte Trainingsdaten nutzt oder Inhalte Dritter reproduziert. Bei sensiblen Themen (z. B. Marken, Logos, Personenabbildungen) ist Vorsicht geboten.
Transparenz kann hier ebenfalls sinnvoll sein – vor allem, wenn du in einem professionellen Umfeld agierst.

Fazit

LinkedIn bietet enorme Chancen für Sichtbarkeit und Reichweite – aber auch Verantwortung. Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Werbekennzeichnung und Impressumspflicht sind keine Nebensächlichkeiten. Wer sie kennt und beachtet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Reputation.
Bei Unsicherheit: Lass dich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Medienrecht beraten, bevor du veröffentlichst. Das ist immer günstiger als ein Abmahnschreiben.

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