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Rechtliche Stolpersteine auf LinkedIn

Ein Leitfaden für Content-Creators

Die digitale Welt ist ein mächtiges Werkzeug zur Vernetzung, Präsentation und Kommunikation. LinkedIn, eine führende Plattform in der Geschäftswelt und bei Influencern, ermöglicht einen weitreichenden Austausch von Informationen. Doch wie navigiert man sicher durch die komplexe Landschaft der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere wenn es um Content geht?

Viele Content-Creators in sozialen Medien, einschließlich LinkedIn, stehen vor verschiedenen rechtlichen Herausforderungen. Es ist wichtig, sich dieser bewusst zu sein, um potenzielle rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

ANMERKUNG:
Ich bin kein Anwalt und darf keinen juristischen Rat geben. Die unten stehenden Antworten basieren auf Recherchen und Interviews. Für die Angaben wird keinerlei Gewähr genommen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte immer an einen spezialisierten Anwalt für Urheber- und Medienrecht.

Hier sind einige der wichtigsten rechtlichen Fragen, die Creator beachten sollten:

Die Grundlagen des Urheberrechts auf LinkedIn

Die Grundregel ist einfach: Inhalte, die du nicht selbst erstellt hast oder für die du keine Erlaubnis zur Nutzung hast, können problematisch sein. Selbst wenn Bilder oder Medieninhalte als "lizenzfrei" bezeichnet werden, bedeutet das nicht immer, dass sie frei von Urheberrechten sind.

Kann ich Bilder und Fotos posten?

Das Teilen oder erneute Posten von Inhalten, die nicht Ihnen gehören (z. B. Bilder, Texte oder Videos), kann zu Urheberrechtsverletzungen führen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Sie die notwendigen Rechte haben, um alle verwendeten Inhalte zu teilen.

Kann ich Fotos von anderen Menschen posten?

Die Menschen haben das Rest am eigenen Bild. Das bedeutet, dass sowohl Fotografen als auch die Menschen, die das Bild posten, sich vorab das Einverständnis des Fotografierenden einholen müssen - theoretisch sogar schriftlich. Ob es um Fotos von Personen, Unternehmenslogos oder Marken geht - stets ist die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen bzw. Unternehmen erforderlich. Insbesondere bei Veranstaltungen ist es wichtig, dass du dir die Zustimmung der abgebildeten Personen holst.

Kann ich Links zu anderen Website in meine LinkedIn-Beiträge integrieren?

Ja, das ist problemlos möglich. Das automatisch erscheinende Vorschaubild können, müssen Sie aber nicht ersetzen.

Muss ich Werbung kennzeichnen? 

Wenn Sie für einen Beitrag bezahlt werden oder kostenlose Produkte erhalten, müssen Sie dies je nach lokalem Recht möglicherweise kennzeichnen.

Muss ich Werbung für meine eigenen Produkte & Dienstleistungen kennzeichnen?

Ein schwieriges Thema mit Interpretationsspielraum. Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn aus den Umständen klar und eindeutig erkenntlich ist, dass es einen eindeutigen Firmenbezug gibt oder wenn es um einen persönlichen Beitrag geht (z.B. auch eine persönliche Auszeichnung). Die Bewerbung für andere Produkte ("hier ist mein neues tolles Telefon) ist als solche kennzeichnungspflichtig. Die goldene Regel hier ist Transparenz. Wenn du für einen Beitrag bezahlt wirst oder irgendeine Form von Vergütung erhältst, muss das klar gekennzeichnet werden. Dies betrifft nicht nur finanzielle Transaktionen, sondern auch Sachleistungen.

Darf ich über den Wettbewerb herziehen?

Nein. Achten Sie darauf, dass Sie nichts Falsches oder Schädliches über eine Person oder ein Unternehmen posten. Solche Aussagen können rechtliche Folgen haben. Es ist auch einfach kein guter Stil.

Brauche ich auf LinkedIn ein Impressum?

Das Thema Impressumspflicht auf sozialen Medien wie LinkedIn ist besonders in Ländern wie Deutschland relevant, wo gesetzliche Vorschriften dazu existieren. Die Impressumspflicht richtet sich nach dem Telemediengesetz (TMG) und anderen relevanten Gesetzen.

Ein Creator auf LinkedIn oder anderen sozialen Medien ist dann impressumspflichtig, wenn er sein Profil oder seine Beiträge geschäftsmäßig, also in der Regel mit Gewinnerzielungsabsicht, betreibt. Dies umfasst nicht nur klassische Unternehmensprofile, sondern kann auch für einzelne Personen gelten, die ihre Dienstleistungen oder Produkte über solche Plattformen anbieten oder promoten.

Einige Kriterien, die für eine Impressumspflicht sprechen könnten:

  1. Gewinnerzielungsabsicht: Wenn Sie mit Ihren Beiträgen direkt oder indirekt Geld verdienen, z. B. durch Verkauf von Produkten, Dienstleistungen oder durch Werbepartnerschaften.
  2. Regelmäßigkeit: Wenn Sie regelmäßig und nicht nur gelegentlich Inhalte posten.
  3. Professionalität: Wenn der Auftritt professionell gestaltet ist und klar auf eine berufliche oder geschäftliche Tätigkeit hinweist.

Das Impressum muss dann leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.  Viele Nutzer verlinken daher auf eine externe Webseite, auf der das vollständige Impressum zu finden ist. Es sollte jedoch klar ersichtlich sein, dass dieser Link zum Impressum führt.

Kann ich KI-generierten Content nutzen?

Die rechtliche Situation hierzu ist klar: KI-generierte Inhalte ohne menschliche Schöpfungshöhe sind nicht urheberrechtlich geschützt. Du kannst solche Inhalte ohne Bedenken nutzen, z.B. Texte, Grafiken oder Videos für deine LinkedIn-Beiträge.

Fazit:

LinkedIn ist ein leistungsstarkes Werkzeug, aber es kommt mit einer Reihe von rechtlichen Überlegungen. Vom Urheberrecht über KI bis hin zu Werbekennzeichnungen und Persönlichkeitsrechten - es ist unerlässlich, informiert und vorsichtig zu sein. Bei Unsicherheit ist es immer eine gute Idee, sich an einen Experten im Medienrecht zu wenden.